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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anwendungsbereich

  2. Text

  3. Text

  4. Text

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Advocacia AG (Beauftragte) und dem Mandanten (Auftrageber).

 

Die AGB kommen durch Anklicken des jeweiligen Kästchens mit dem Text «Ich bin mit den AGB ausdrücklich einverstanden» zu Stande.

 

Wir gehen davon aus, dass Sie die Nutzungsbedingungen mit dem Anklicken des Kästchens gelesen und verstanden haben. Andernfalls bitten wir Sie, das Sekretariat der Advocacia AG zu kontaktieren.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes mit dem jeweiligen Beauftragten abgeschlossene Mandat sowie für jede Erweiterung des ursprünglichen Mandats oder zusätzliches Mandat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Honorar
 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vom Beauftragten vorgestreckten Auslagen zu erstatten und dessen Honorare und Spesen zu bezahlen.

Die Honorare werden auf Grundlage der Umstände des Einzelfalles, der Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit, dem Interesse des Auftraggebers, der Erfahrung des Anwalts, der Verkehrssitte, der Dringlichkeit und dem Ausgang des Verfahrens bestimmt. Ändern sich die Umstände, insbesondere zum ersten Januar eines jeden Jahres, können die Honorare und Spesen vom Beauftragten angepasst werden.

Der Beauftragte kann auf eigene Initiative oder auf Anfrage Zwischenabrechnungen ausstellen. Zwischenabrechnungen und Schluss-Honorarnoten sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Die Rechnungen umfassen Honorare, Spesen und andere vom Beauftragten im Rahmen seines Mandats bezahlten Beträge, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die Reisezeit wird als Arbeitszeit  zuzüglich  der tatsächlichen Kosten des verwendeten Verkehrsmittels gerechnet.

Sonstige Auslagen werden mit 3 % des Honorars festgesetzt.

Der Auftraggeber entbindet den Beauftragten ausdrücklich von der beruflichen Verschwiegenheit im Falle der Nichtzahlung oder Teilzahlung einer Zwischenabrechnung oder Schluss-Honorarnote, soweit dies für die Eintreibung seiner Forderung notwendig ist, insbesondere gegenüber dem Betreibungsamt oder der zuständigen Behörde.

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