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AKTUELLE BEITRÄGE

AutorenbildAdmin

Unentgeltliche Rechtspflege

Entscheid vom 23. Dezember 2019 des Bundesgerichts (Beschwerde in Strafsachen)


  • Urteilsreferenz: BGer 1B_502/2019

  • Keywords: Art. 9 BV; Art. 29 BV; Art. 3 Abs. 2 lit. a StPO; Art. 136 StPO

Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren wurde unser Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege vom Obergericht Zürich (III. Strafkammer) abgewiesen und eine Frist zur Leistung einer Prozesskaution für unsere Beschwerde gesetzt. Dagegen haben wir Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.


Bei der Beschwerde vor dem Obergericht haben wir explizit darauf hingewiesen, dass die eingereichten Unterlagen - aufgrund der grossen Distanz zum Klienten und der kurzen Frist - veraltet waren und aktuellere Unterlagen nachgereicht werden könnten, wobei die Bedürftigkeit geradezu offensichtlich war. Das Obergericht kam zum Schluss, das die Unterlagen nicht geeignet waren, um die aktuelle Bedürftigkeit des Beschwerdeführers darzulegen. Eine Nachfrist zur Nachreichung weiterer Unterlagen wurde nicht gewährt, weil "das Gesuch weder mangelhaft noch an einem Formfehler gelitten habe". Zu erwähnen gilt, dass vorab noch ein Schriftenwechsel stattgefunden hatte, wobei das Obergericht nie weitere Unterlagen verlangte, weshalb die Abweisung des Gesuchs zusätzlich den Grundsatz von Treu und Glauben verletzte.


Rechtliches

Die unentgeltliche Rechtspflege ist ein Grundrecht unserer Bundesverfassung und soll sicherstellen, dass keiner Person in der Schweiz der Zugang zur Justiz verwehr bleibt, nur weil ihr die notwendigen finanziellen Mittel zur Prozessführung fehlen.


Auch das Bundesgericht teilte unsere Ansicht. Die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege war überspitzt formalistisch und verletzte Art. 136 StPO sowie Art. 29 BV. Entsprechend wurde die Beschwerde auf Kosten des Kantons Zürich vom Bundesgericht gutheissen.


Kommentar des Autors

Mit diesem Blogeintrag wollen wir noch einmal verdeutlichen, dass wir - wenn nötig bis vor Bundesgericht - die Interessen unserer Klientschaft durchsetzen und den Zugang zur Justiz sicherstellen.

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